AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (hiernach AGB) werden ausdrücklich vom Kunden anerkannt und bleiben auch gültig, wenn die Bestellung oder der Vertrag zusätzliche Bedingungen beinhalten.

 

Artikel 1: Allgemeine Bedingungen

1. Der Auftrag gilt als vom Kunden angenommen, wenn er von diesem nicht innerhalb einer 10-tägigen Frist ab Datum des Auftrags widerrufen wird.

2. Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den am Versandtag gültigen Preisen, insofern kein Preis im Auftrag vereinbart wurde. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahren des Käufers. Sollten sich nach Vertragsabschluss die im Auftrag festgelegten Circa-Maße, Typen oder Einbaugegebenheiten usw. verändern, ist der Preis gemäß der neuen Gegebenheiten entsprechend der jeweils gültigen Preistabelle des Unter-nehmens zu berichtigen, die als vereinbart und ausdrücklich vom Kunden anerkannt gilt.

3. Die gelieferten Produkte (Abgasleitungen/Schornsteine usw.) sind Maßanfertigungen und können von daher weder zurückgenommen noch umgetauscht werden.

4. FUMOLUX ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten vom Kunden zu fordern. Dies gilt auch, wenn der Kunde zu einer fälligen Zahlung in Verzug gerät. Weitergehende Ansprüche werden hierdurch nicht berührt.

5. Eine Sicherheitsübereignung vor restloser Zahlung des Kaufpreises ist dem Kunden untersagt. Pfändungs-maßnahmen in das Vorbehaltseigentum sind FUMOLUX unverzüglich anzuzeigen, ebenso wie die Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens oder die Eröffnung eines Konkursverfahrens (faillité/gestion contrôlée).

Zudem hat der Kunde die betreffenden Gläubiger auf die Vorbehaltsrechte von FUMOLUX hinzuweisen. Andernfalls ist der Kunde diesbezüglich gegenüber FUMOLUX persönlich haftbar.

6. Der Kunde versichert mit seiner Unterschrift in seiner Verfügungsmacht über das Haus und Grundstück und in seiner Geschäftsfähigkeit unbeschränkt und gegebenenfalls vom Eigentümer bevollmächtigt zu sein. Sollte der Kunde einen Auftrag an FUMOLUX erteilen, ohne dazu bevollmächtigt zu sein, so ist er gegenüber FUMOLUX schadenersatzpflichtig gemäß Artikel 9, Punkt 1.

 

Artikel 2: Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die jeweils schriftlich vereinbarten Bedingungen. Diese können nur per schriftlicher Vereinbarung umgeändert werden.

2. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

3. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind vorbehalten.

4. Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Sendung bzw. nach Fertigstellung der Montagearbeiten erfolgen, ohne dass sie den Kunden von seiner Zahlungspflicht gegenüber FUMOLUX entbinden.

5. FUMOLUX ist dazu berechtigt, die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer anerkannten Bank vom Kunden zu verlangen.

 

Artikel 3: Sonderbedingungen für Bau- und Montagearbeiten

1. Die Bau- und Montagearbeiten werden erst von FUMOLUX durchgeführt, wenn alle notwendigen Vorarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt und abgeschlossen worden sind. FUMOLUX ist nicht haftbar im Falle eines Verzuges der Vorarbeiten.

2. Beiputz-, Stemm- und Abdichtungsarbeiten sind nicht im Angebotspreis enthalten, insofern sie nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.

3. Der freie und ungehinderte Zugang zur Baustelle ist vom Kunden sicherzustellen.

 

Artikel 4: Abmachungen

Nur schriftliche Abmachungen sind für die Parteien verbindlich und rechtswirksam. Diese können nur per gemeinsamer schriftlicher Vereinbarung geändert werden. Eine einseitige, abweichende schriftliche Änderung seitens FUMOLUX ist jedoch für beide Seiten verbindlich und rechtswirksam, insofern der Kunde nicht binnen einer Woche nach Zugang dieser schriftlichen Änderung schriftlich widerspricht.

 

Artikel 5: Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von FUMOLUX.

 

Artikel 6: Gewährleistung (Mängelhaftung)

Der Kunde ist gehalten, die Ware bei Entgegennahme auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und FUMOLUX unverzüglich über diese zu informieren.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, müssen offensichtliche Mängel der Ware oder Leistung spätestens 10 Tage nach Erhalt durch den Kunden angezeigt werden. Bei nicht rechtzeitig angezeigten Mängeln gilt die Ware oder Leistung als genehmigt, wodurch die entsprechenden Gewährleistungsrechte erlöschen.

Unsere Gewährleistung gilt für zwei (2) Jahre ab der Ablieferung der Ware. Ist der Kunde Unternehmer, gilt eine Gewährleistung von einem (1) Jahr. Sollten innerhalb dieser Frist an der gelieferten Ware Mängel auftreten, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (garantie légale) unterliegen, ist FUMOLUX berechtigt, nach Wahl des Kunden auszutauschen oder nachzubessern. Sollte die Nachbesserung endgültig fehlschlagen oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, kann der Kunde die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

 

Artikel 7: Fahrtkostenersatz

Sollten beim Eintreffen des Montagetrupps von FUMOLUX die Einbauarbeiten der Anlage nicht durchgeführt werden können durch Umstände, die FUMOLUX nicht anzulasten sind, ist der Kunde dazu verpflichtet, die entstandenen Fahrt- und Lohnkosten gemäß dem Kostentarif von FUMOLUX zurückzuerstatten. Dasselbe gilt bei vergeblicher, aber vereinbarter Anreise des Technikers oder Kundendienstes.

 

Artikel 8: Lieferbedingungen/Liefertermine

1. Die Lieferungen seitens FUMOLUX gelten grundsätzlich „ab Werk“.

2. Bei durch FUMOLUX durchgeführten Montagen erfolgt die Leistung „frei Baustelle“.

3. Die Nichteinhaltung eines schriftlich vereinbarten Liefertermins seitens FUMOLUX berechtigt den Kunden, nach Setzung einer zusätzlichen Frist von mindestens 30 Tagen, ohne jeglichen Kostenersatz vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle höherer Gewalt, Verzögerung von Materiallieferungen durch das Herstellerwerk sowie seitens des Lieferanten ist FUMOLUX völlig von seiner termingerechten Lieferungsverpflichtung entbunden und der Kunde muss eine angemessene Nachfrist gewähren.

4. Auch der Kunde ist an den vereinbarten Liefertermin bzw. Montagetermin gebunden. Verweigert der Kunde die Leistungsausführung innerhalb der vereinbarten Zeit, weil er die Auftragsausführung zu einem späteren Zeitpunkt wünscht, so steht es FUMOLUX frei, eine Nachfrist zu gewähren, wobei FUMOLUX dazu berechtig ist, einen der zeitlichen Verschiebung angepassten Preis (für Lohn- und Materialteuerung) zu berechnen, außer im Falle einer befristeten, vereinbarten Preisgarantie. Schadenersatzansprüche von FUMOLUX bleiben hiervon unberührt.

 

Artikel 9: Schadenersatz

1. Wenn der Kunde die von FUMOLUX auszuführenden Leistungen verweigert oder wenn er auf die Ausführung der Arbeiten trotz Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nicht reagiert, so ist FUMOLUX dazu berechtigt, seinerseits die Leistung zu verweigern, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichter-füllung zu verlangen. In diesem Fall ist FUMOLUX grundsätzlich dazu berechtigt, ohne konkreten Nachweis der Existenz oder der Höhe des Schadens einen pauschalen Schadenersatzanspruch in Höhe von 40 % des Vertragspreises ohne MwSt. geltend zu machen.

2. Der gleiche Schadenersatzanspruch gilt, wenn der Kunde FUMOLUX bei der Ausführung der Arbeiten behindert, etwa bei zwischenzeitlicher Ausführung durch einen dritten Unternehmer oder im Falle der Nicht-erfüllung der Zahlungsbedingungen.

 

Artikel 10: Übertragung der Risiken

Ab Datum der Lieferung trägt der Kunde die Gefahr der Beschädigung und des Untergangs der Waren. Dies-bezüglich ist zu bemerken, dass der Kunde nicht dazu berechtigt ist, seine eventuellen Forderungen mit FUMOLUX aufzurechnen bzw. zu verrechnen.

 

Artikel 11: Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Luxemburg

2. Sämtliche Verträge, Ansprüche und andere Forderungen unterliegen dem luxemburgischen Recht sowie dem Gerichtsstand der Stadt Luxemburg.

3. Der gleiche Gerichtsstand ist kompetent, wenn der Käufer seinen Wohnsitz im Ausland hat, nach Vertrags-abschluss seinen Wohnsitz oder gewerblichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

4. Sollten einzelne Bestimmungen obiger allgemeiner Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben alle anderen im Übrigen wirksam.

 

Fumolux Sàrl,  12 Rue de la Montée, L-3658 Kayl                                          

Stand: Juni 2018